Emission und Immission
Am 26. März 2007 fand eine weitere Besichtigung des Wurftaubenstandes durch den Schießstandsachverständigen Dipl.-Ing. Voss gemeinsam mit dem Vorstand des Vereins statt. Sehr intensiv wurde über die emissions- und immissionsrechtlichen Voraussetzungen diskutiert, die eine langfristige Absicherung des Wurftaubenstandes gewährleisteten. Übereinstimmendes Ergebnis der Diskussion war, dass eine langfristige Absicherung nur dann möglich sein wird, wenn die Lärmimmissionen reduziert und die Emissionen durch Bleischrote und Wurftaubenreste durch Einrichtungen wie z.B. Wall, Wall mit aufstehender Schrotfangwand oder durch spezielle Netze aufgefangen werden.
Durch den Schießstandsachverständigen Dipl.-Ing. Voss wurde darauf hingewiesen, dass das voraussichtlich durchzuführende Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz alleine Kosten von 25.000,00 bis 30.000,00 Euro erfordern würde - ein Betrag nur für die Planung und Genehmigung, der den Mitgliedern des Vorstandes zunächst, im wahrsten Sinne des Wortes „in die Glieder fuhr“.
Probleme sind da, um sie zu lösen, war jedoch die Vorgabe für die Vorstandsmitglieder – auch in den Gründerjahren waren mit Augenmaß und Glück Probleme „gemeistert“ worden.
Die Mitglieder des Vereins wurden in der Mitgliederversammlung am 16.03.2007 über diesen neuen Sachverhalt informiert. Der Vorstand wurde beauftragt, weitere Schritte zur Ertüchtigung des Wurftaubenstandes einzuleiten. Seitens des Vorstandes wurde versprochen, in den jeweiligen Mitgliederversammlungen jeweils einen Bericht über den Stand der Umbauarbeiten zu geben, welches auch bis heute so gehandhabt wurde.
In mehreren Gesprächen mit dem Landkreis Emsland wurde vereinbart, dass zunächst ein Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImmSchG) gestellt wird. Mithilfe eines befreundeten Ingenieurbüros wurde dieser Antrag gestellt. Der Landkreis Emsland teilte sehr zur Freude der Vorstandsmitglieder mit Verfügung vom 12.09.2007 mit, dass aufgrund der vorhandenen Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch für die Durchführung der genannten Änderungsmaßnahmen (Bau einer Wallanlage) keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Durch das Ingenieurbüro WbauRegie aus Scharnebeck wurden dann Pläne für einen Lärmschutz- und Schrotfangwall erstellt. Die zeichnerische Umsetzung der Pläne geschah mit Hilfe durch das Ingenieurbüro Rücken & Partner aus Meppen. Der Bauantrag für den Lärmschutz- und Schrotfangwall wurde beim Landkreis Emsland am 14.12.2007 eingereicht.
Die sicherheitstechnische Stellungnahme zu dem geplanten Lärmschutz- und Schrotfangwall wurde am 31.01.2008 durch den Schießstandsachverständigen Dipl.-Ing. Voss abgegeben.
Der erforderliche statische Nachweis für den geplanten Erdwall wurde vom Ingenieurbüro Rücken & Partner gesponsert und am 14.03.2008 bei Landkreis Emsland eingereicht.
Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Erdwalles wurde vom Landkreis Emsland mit Verfügung vom 11.04.2008 erteilt. Nach den Berechnungen werden rund 110.000 cbm. Sand für den 18 m hohen und im Fußbereich rund 34,00 m breiten Wall und für den rund 3,00 hohen Wall zwischen dem neuen Skeet-Stand und dem geplanten olympischen Graben benötigt.